GENERALINSPEKTION
Generalinspektion Ölabscheider
Mit uns haben Sie einen kompetenten und professionellen Partner an Ihrer Seite.
Mehr Informationen über das Thema Abscheideranlagen finden Sie in unserem Ratgeber
Nach DIN 1999-100/101 in Verbindung mit EN 858 Teil 1 u. 2
Die Instandhaltung und Wartung von Abscheideranlagen sind durch den Gesetzgeber klar vorgegeben. Die Generalinspektion der Ölabscheideanlagen muss spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Die Sachverständigenprüfung muss speziell bei Wasserschutzgebieten schon aller zweieinhalb Jahre erfolgen.
Die Generalinspektion ist ganz besonders wichtig, denn es geht um den Schutz des Bodens und um den des Grundwassers. Ziel dieser Kontrollen ist es, den Wasserkreislauf zu erhalten. Hierzu muss im Rahmen einer sogenannten Generalinspektion der Zustand einwandfrei festgestellt und ein sachgemäßer Betrieb nachgewiesen werden. Beides muss lückenlos protokolliert werden.
Gerne übermitteln wir Ihnen nach der Kanalbefahrung die Daten in digitaler Form. Auf Wunsch können wir Ihnen zusätzlich Entwässerungspläne angelegt werden. Mehr Informationen finden Sie unter Abscheideranlagen.

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da!
Neben der Prüfung von baulichen und technischen Aspekte bedarf es einer Kontrolle von Betriebstagebuch, Genehmigungen und den Entsorgungsnachweis der abgeschiedenen Inhalte. Außerdem muss bei einer Generalinspektion der Ölabscheider eine vollständige Dichtheitsprüfung nach DIN 1999-100/101 in Verbindung erfolgen. Hierbei wird die Anlage bis Unterkante Deckel gefüllt und geprüft. Neben der Überprüfung der Anlage erfolgt auch die Überprüfung der Zu- und Ablaufleitungen nach DIN EN 1610 L/W. Diese Prüfung kann mit einem Wasser oder Luftverfahren durchgeführt werden.

Fachgerechte Komplettentleerung, einschließlich Reinigung Ihrer Anlage — professionell, schnell und zuverlässig für einen reibungslosen Ablauf der Generalinspektion nach DIN EN 1999-100/101!
Eine fachgerechte und professionelle Reinigung der Anlage ist der erste Schritt einer Generalinspektion nach DIN 1999-100/101. Die Prüfung und Wartung der Anlagen erfolgten auf unterschiedlichste Weise. Gerne beraten wir Sie umfassend zu dieser Thematik, damit Sie unseren Arbeitsablauf genausten nachvollziehen können.
Die gesetzlichen Vorschriften für Abscheideranlagen sehen neben einer turnusmäßigen Generalinspektion auch eine monatliche und halbjährliche Wartung vor. Laut DIN 1999-100/101 ist eine monatliche Eigenkontrolle als auch die Halbjahreswartung durch den Betreiber möglich. Hierfür muss der Prüfer einen Nachweis auf Sachkunde – Abscheideranlagen vorweisen. Es empfiehlt sich allerdings, die Arbeiten durch fachgerechte Betriebe ausführen zu lassen, sodass Abweichungen und Defekte frühzeitig erkannt und schnell behoben werden.
Gerne unterstützen wir Sie auch hier bei der Ausführung der Leistungen, eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Anlage sichern wir Ihnen zu.
Darüber hinaus arbeiten wir mit kompetenten und regionalen Partnern, sodass Reinigung und Entleerung stets nach den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Alle anfallenden Arbeiten erfolgen umweltfreundlich und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Rechtliche und fachtechnische Grundlagen als Basis unserer Generalinspektion – Ihre Sicherheit durch unsere Arbeit garantiert
Jede Generalinspektion wird mit einem Prüfbericht vollendet. Dieser muss vollständig, korrekt und ausführlich sein. Mehr dazu können Sie auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit lesen.
Nur wenn dieser Prüfbericht lückenlos und exakt ist, gibt es Ihnen als Betreiber einer Leichtflüssigkeitsanlage eine rechtliche Sicherheit. Das bedeutet exakte Zustandsbeschreibungen, genaue Klassifizierungen und korrekte Fristen zur Behebung von Problemquellen.
Weiterhin müssen die Betriebs-, Anschluss- und Bestandsdaten angegeben und belegt sein. Nachweise der vorhandenen Bemessung, die Protokollierung der durchgängig erfolgten monatlichen Eigenkontrolle als auch der Halbjahreswartung, sowie Informationen einer regelmäßig erfolgten Generalinspektion müssen korrekt und vollständig vorliegen, sodass eine Überprüfung möglich ist. Auch die Entsorgung einschließlich der notwendigen Entsorgungsnachweise müssen vollumfänglich dokumentiert und kontrolliert werden. Ein weiterer wichtiger zu überprüfender Parameter ist der allg. Zustand der Anlage, sowie die Dichtheit (DIN 1999-100/101) des Abscheiders, einschließlich der zugehörigen Zu- und Ablaufleitungen (DIN EN 1610 L/W).

Die Generalinspektion ist eine umfangreiche und fundamentale Kontrolle, die einen hohen Stellenwert in dem allgemeinen Betrieb der Anlage übernimmt. Gerne sind wir für Sie als professioneller und sorgsamer Partner an Ihrer Seite und übernehmen die Kontrolle und Wartung Ihrer Leichtflüssigkeitsabscheider.
Hilfe beim Unfall: Gab es einen Ölunfall oder einen Unfall mit wassergefährdenden Stoffen?
Ganz egal, welches Problem ansteht: Wir unterstützen gerne und vermitteln Sie zum passenden Partner, der Ihnen schnell und zuverlässig helfen kann.